Deponierungspflichtige Abfälle, künstliche Mineralfaser
Als kompetenter Partner im Bereich Entsorgung und Behandlung Ihrer Abfälle ist es unser permanentes Bestreben, die
für Sie relevanten Leistungen so kosteneffizient und rationell wie möglich zu erbringen.
Aufgrund einer Änderung der Abfalleigenschaft für künstliche Mineralfasern, können wir ab sofort keine
Sandwichpanelle mit künstlicher Mineralfaser oder Wasserboiler mit künstlicher Mineralfaser oder sonstige metallhaltige Abfälle mit Mineralfaser übernehmen.
Künstliche Mineralfasern sind der gefährlichen Abfallart zuzuordnen und müssen daher gesondert entsorgt
werden.