Deponierungspflichtige Abfälle, künstliche Mineralfaser

 

 

 

Als kompetenter Partner im Bereich Entsorgung und Behandlung Ihrer Abfälle ist es unser permanentes Bestreben, die für Sie relevanten Leistungen so kosteneffizient und rationell wie möglich zu erbringen.

 

 

Aufgrund einer Änderung der Abfalleigenschaft für künstliche Mineralfasern, können wir ab sofort keine Sandwichpanelle mit künstlicher Mineralfaser oder Wasserboiler mit künstlicher Mineralfaser oder sonstige metallhaltige Abfälle mit Mineralfaser übernehmen.

 

Künstliche Mineralfasern sind der gefährlichen Abfallart zuzuordnen und müssen daher gesondert entsorgt werden.

 

 

Download
künstliche Mineralfaser.pdf
Adobe Acrobat Dokument 513.1 KB